Kann mir mein Auslandsaufenthalt angerechnet werden?

Wenn Sie planen, ein Praktikum im Ausland zu machen oder an einer ausländischen Universität zu studieren, kann Ihnen dies in der Regel angerechnet werden. Bitte planen und informieren Sie sich  frühzeitig, damit Sie auch sicher sein können, dass die erbrachten Leistungen später angerechnet werden können.
Bevor Sie ihr Studium im Ausland antreten, müssen Sie ein Learning Agreement ausfüllen und unterzeichnen. Dieses Formular stellt vor Ihrem Aufenthalt sicher, dass Sie sich Ihre Leistungen aus dem Ausland anrechnen lassen können.

Falls sich Ihre Kurse während des Aufenthalts ändern, teilen Sie dies bitte Ihrer Ansprechperson an der Universität Siegen mit, um eine mögliche Anrechnung abzusprechen. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt geben Sie einen Antrag auf Anrechnung von Leistungen ab. Das Formular und einen Leitfaden zur Handhabung finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes der Fakultät I.

 

Nähere Informationen zu Auslandsaufenthalten erhalten Sie auch im Büro PHIL: International Affairs der Fakultät I.

 

Stand: 03/2021

 

 

 

 

 

 

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