Kann ich im Ausland erbrachte Leistungen als freiwillige Leistungen in meinem ToR listen lassen?

Ja, Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland, die nicht im Rahmen Ihres Studiums angerechnet werden können, können Sie über den Antrag auf Anrechnung beim Fachlichen Prüfungsausschuss als freiwillige Zusatzleistungen auf Ihrer Leistungsübersicht aufführen lassen. Die erworbenen Leistungspunkte bzw. Noten gehen jedoch nicht in Ihre Abschlussnote ein.