Müssen meine Bewerbungsunterlagen beglaubigt sein?

BewerberInnen mit deutscher Staatsbürgerschaft:

Bitte reichen Sie für Ihre Bewerbung keine Originale oder beglaubigte Kopien von amtlichen Dokumenten ein; einfache Kopien sind ausreichend.

Erst im Fall einer Zulassung zum Masterstudium müssen alle entsprechenden Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist für die Immatrikulation vorgelegt werden.
Verwenden Sie für den Versand Ihrer Unterlagen keine Mappen und heften Sie die Dokumente nicht. Sie erhalten Ihre Bewerbungsunterlagen nicht zurück, sondern diese werden nach einer Absage vernichtet.

 

Internationale BewerberInnen:

Alle Angaben müssen durch amtlich beglaubigte Nachweise und amtlich beglaubigte Übersetzungen in Deutsch oder Englisch belegt werden. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Büro International Student Affairs (ISA).

 

Stand: 03/2021