Kann ich mir bereits erbrachte Leistungen für meinen Studiengang anrechnen lassen?

In anderen Studiengängen und/oder an anderen Hochschulen erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag für den gewählten Studiengang angerechnet werden, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist.

Informationen über die Anrechnung von Leistungen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes der Fakultät (Informationen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen).

Haben Sie aus Versehen ein Modulelement bzw. eine Veranstaltung doppelt belegt? Hier haben Sie die Möglichkeit, sich diese Veranstaltungen als Zusatzleistungen in Ihrem Transcript of Records aufführen zu lassen. Wenden Sie sich hierfür gerne an das Prüfungsamt der Fakultät I.

Stand: 08/2023